Nach dem Unfall: erst Gutachten, dann Werkstatt

Haftpflicht & Kasko

Unfallgutachten in Erlangen und im Umkreis

Nach einem Unfall wird die Höhe Ihres Anspruchs einmal festgestellt, und dann meist nicht mehr korrigiert. Wir nehmen den Schaden vollständig auf, bevor jemand daran schraubt.

Warum ein eigenes Gutachten den Unterschied macht

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter zu akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schickt. Der Unterschied liegt in der Fragestellung: Ein Gutachten im Auftrag des Versicherers klärt, was die Reparatur kosten darf. Ein unabhängiges Gutachten klärt, was Ihnen zusteht.

Das betrifft nicht nur die Reparaturkosten. Ein vollständiges Gutachten beziffert auch, was Sie über die Werkstattrechnung hinaus verlangen können, und genau diese Positionen fehlen in einem Kostenvoranschlag.

Die Positionen im Unfallgutachten

PositionWas dahintersteht
ReparaturkostenArbeitswerte, Ersatzteile und Lackierung, kalkuliert nach den Vorgaben des Herstellers und des Lackherstellers.
WertminderungDer merkantile Minderwert: Ein Fahrzeug mit Unfallschaden im Lebenslauf bringt beim Verkauf weniger, auch nach fachgerechter Reparatur.
Nutzungsausfall oder MietwagenFür die Dauer der Reparatur. Die Reparaturdauer wird im Gutachten festgestellt, sie ist die Grundlage für beides.
WiederbeschaffungswertWas ein vergleichbares Fahrzeug am regionalen Markt kostet. Daran entscheidet sich, ob ein Totalschaden vorliegt.
RestwertWas das beschädigte Fahrzeug noch wert ist. Wir holen dafür Angebote am regionalen Markt ein, nicht nur einen Online-Wert.
Verbringungs- und NebenkostenEtwa Abschleppen, Standkosten, Fahrten zur Lackiererei, Abmelde- und Zulassungskosten.
SachverständigenkostenBei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören sie in der Regel selbst zum ersatzfähigen Schaden.

Reparieren oder abrechnen lassen

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man vom Totalschaden. Bis zu einer Grenze von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ist eine Reparatur trotzdem möglich, wenn sie fachgerecht und vollständig nach Gutachten ausgeführt wird und Sie das Fahrzeug anschließend noch etwa ein halbes Jahr weiter nutzen. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, lässt sich erst beantworten, wenn die drei Werte auf dem Tisch liegen: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Sie können auch fiktiv abrechnen, also den im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturbetrag auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Auch dafür brauchen Sie eine belastbare Kalkulation.

Warten Sie mit der Reparatur, bis der Schaden aufgenommen ist. Ein beseitigter Schaden lässt sich nicht mehr beweisen, und gestrichene Positionen holt man später kaum zurück.

Die Begutachtung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten.

Kaskoschaden: was anders läuft

Beim Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung, und es gelten die Bedingungen Ihres Vertrags. Der Versicherer schickt häufig einen eigenen Prüfer. Sie dürfen dennoch einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, etwa wenn die angebotene Summe nicht zum Schadenbild passt oder wenn Vorschäden pauschal abgezogen werden.

Anders als beim Haftpflichtschaden werden die Gutachterkosten hier nicht automatisch übernommen. Wir sagen Ihnen vor dem Termin, was das Gutachten kostet und wann sich der Aufwand lohnt. Typische Kaskofälle sind Hagel, Sturm, Wildunfall, Diebstahl, Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle.

Was Sie vorbereiten können

  • Fahrzeugschein und, falls vorhanden, Serviceheft
  • Unfallbericht, Aktenzeichen der Polizei, Schadennummer der Versicherung
  • Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners
  • Eigene Fotos von der Unfallstelle, falls Sie welche gemacht haben
  • Hinweise auf Vorschäden, auch reparierte, damit sie sauber abgegrenzt werden

Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis. Der Termin findet trotzdem statt.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Die Versicherung hat schon einen Gutachter geschickt. Kann ich noch einen eigenen beauftragen?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ja. Das Gutachten der gegnerischen Versicherung ist ein Gutachten in deren Auftrag, nicht in Ihrem. Solange der Schaden noch nicht repariert ist, lässt sich eine eigene Feststellung nachholen.

Reicht nicht der Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Für einen Bagatellschaden meistens ja. Darüber nicht: Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparatur, nicht die Wertminderung, nicht den Nutzungsausfall und nicht den Wiederbeschaffungs- und Restwert. Diese Positionen fehlen damit auch in der Abrechnung.

Mein Auto hat Vorschäden. Ist das ein Problem?

Nein, aber es muss dokumentiert werden. Werden Vorschäden nicht klar vom aktuellen Schaden abgegrenzt, kürzen Versicherer häufig pauschal. Genau dagegen hilft eine sorgfältige Aufnahme.

Wie lange dauert es bis zum Gutachten?

Den Termin bekommen Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden, das fertige Gutachten meist 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung. Wenn es eilt, sagen Sie es beim Anruf.

Muss ich in eine bestimmte Werkstatt?

Nein. Sie wählen die Werkstatt frei. Das Gutachten ist von der Werkstattwahl unabhängig, und wir sind an keine Werkstatt gebunden.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Information zum Ablauf einer Schadenbegutachtung und keine Rechtsberatung. Rechtsfragen zu Ihrem Fall beantwortet eine Anwältin oder ein Anwalt.

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