Nach dem Unfall: erst Gutachten, dann Werkstatt

Unfall, was jetzt? Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Nach einem Unfall kommt vieles gleichzeitig: der Schreck, der Unfallgegner, die Versicherung, die Werkstatt. Diese Seite zeigt, was wann dran ist und womit Sie besser noch warten.

An der Unfallstelle

  • Sichern: Warnblinker an, Warnweste, Warndreieck. Bei Verletzten den Notruf 112 wählen.
  • Polizei: bei Verletzten, bei unklarer Schuldfrage, bei Mietwagen oder Firmenwagen und immer dann, wenn der Unfallgegner sich weigert, seine Daten zu nennen.
  • Fotos: die Endstellung beider Fahrzeuge, die Schäden aus der Nähe und mit Abstand, Kennzeichen, Bremsspuren, Verkehrszeichen.
  • Daten: Name und Anschrift von Fahrer und Halter, Kennzeichen, Versicherung und wenn möglich die Versicherungsnummer. Dazu Namen und Telefonnummern von Zeugen.
  • Nichts anerkennen: Schildern Sie, was passiert ist. Ein Schuldanerkenntnis müssen Sie an der Unfallstelle nicht unterschreiben.

Die Versicherung des Unfallgegners erfahren Sie auch nachträglich über das Kennzeichen beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0.

In den ersten Tagen

  • Eigene Versicherung informieren: in der Regel innerhalb einer Woche, auch wenn Sie keine Schuld trifft.
  • Schaden aufnehmen lassen: bevor das Fahrzeug in die Werkstatt geht. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Gutachter selbst wählen.
  • Noch nicht reparieren: Was repariert ist, lässt sich nicht mehr belegen. Das gilt auch für Teile, die auf den ersten Blick unbeschädigt wirken.
  • Unterlagen sammeln: Fotos, Unfallbericht, Aktenzeichen der Polizei, Schriftverkehr mit den Versicherungen.

Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, darf es notdürftig fahrbereit gemacht werden. Fotografieren Sie den Zustand vorher und heben Sie ausgebaute Teile auf.

Wenn die Versicherung des Unfallgegners anruft

Viele Versicherer melden sich schnell und bieten an, alles zu übernehmen: den Gutachter, die Werkstatt, den Ersatzwagen. Das kann bequem sein. Es ist aber ein Angebot und keine Pflicht. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen und die Werkstatt selbst auswählen.

Sie müssen am Telefon nichts sofort entscheiden. Notieren Sie die Schadennummer und sagen Sie, dass Sie sich melden.

Welche Fotos uns für eine erste Einschätzung genügen

  • das Fahrzeug von allen vier Ecken
  • den Schaden aus der Nähe und aus zwei bis drei Metern Abstand
  • den Fahrzeugschein, Vorderseite
  • den Kilometerstand

Schicken Sie die Bilder per WhatsApp an 0160 327 03 14. Sie bekommen eine Rückmeldung, ob ein Gutachten sinnvoll ist, wer die Kosten voraussichtlich trägt und wann ein Termin möglich ist.

Wie viel Zeit Sie haben

Für das Gutachten selbst gibt es keine feste Frist. Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel erst nach drei Jahren zum Jahresende. Praktisch zählt trotzdem jeder Tag: Solange der Schaden nicht aufgenommen ist, sollten Sie nicht reparieren, und solange nicht repariert ist, fehlt Ihnen das Auto.

Häufige Fragen direkt nach dem Unfall

Mir ist jemand hinten draufgefahren. Was mache ich als Erstes?

Unfallstelle sichern, Fotos machen und die Daten des Unfallgegners notieren. Danach den Schaden von einem unabhängigen Gutachter aufnehmen lassen, bevor das Auto in die Werkstatt geht. Bei einem Auffahrunfall sind häufig Teile hinter dem Stoßfänger betroffen, die man von außen nicht sieht.

Die Versicherung will mich direkt in ihre Werkstatt schicken. Sollte ich vorher einen eigenen Gutachter nehmen?

Das dürfen Sie. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Gutachter und Werkstatt selbst. Ein eigenes Gutachten hält den gesamten Schaden fest, bevor repariert wird, und ist damit die Grundlage für alles Weitere.

Wie schnell muss ich einen Gutachter einschalten?

Eine Frist gibt es nicht, aber je früher, desto besser. Der Schaden sollte aufgenommen sein, bevor repariert wird und bevor das Fahrzeug weiter genutzt wird und sich das Schadenbild verändert.

Die Stoßstange sieht kaum beschädigt aus. Kann darunter mehr kaputt sein?

Ja. Hinter dem Stoßfänger liegen Querträger, Pralldämpfer, Halter und bei neueren Fahrzeugen Sensoren für Einparkhilfe und Assistenzsysteme. Verformungen dort zeigen sich oft erst, wenn die Verkleidung geprüft oder abgenommen wird.

Muss ich die Polizei rufen?

Bei Verletzten ja. Bei reinen Blechschäden ist es nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, wenn die Schuldfrage strittig ist oder der Unfallgegner seine Daten nicht herausgibt.

Darf ich mit dem beschädigten Auto weiterfahren?

Nur wenn es verkehrssicher ist: Beleuchtung, Reifen, Lenkung und Bremsen müssen in Ordnung sein, und es dürfen keine scharfen Kanten abstehen. Im Zweifel stehen lassen und abschleppen lassen.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von den Umständen ab. Rechtsfragen beantwortet eine Anwältin oder ein Anwalt.

Kontakt

Was Sie jetzt tun können

Rufen Sie an oder schicken Sie ein paar Fotos per WhatsApp. Sie bekommen eine erste Einschätzung und den nächstmöglichen Termin. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Schaden melden

Name und Telefonnummer genügen. Alles Weitere klären wir am Telefon.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

Erst aufnehmen, dann reparieren

Ein kurzer Anruf genügt, und Sie wissen, wie es weitergeht.

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