Nach dem Unfall: erst Gutachten, dann Werkstatt

Fragen und Antworten rund um Unfall und Gutachten

Die Fragen, die am Telefon am häufigsten gestellt werden, kurz beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp.

Brauche ich einen Gutachter?

Wann brauche ich nach einem Unfall einen Gutachter?

Sobald der Schaden voraussichtlich über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegt oder sich von außen nicht sicher einschätzen lässt. Ein Gutachten erfasst dann neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Reparaturdauer sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 750 Euro. Darunter genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, und die Kosten eines vollständigen Gutachtens werden meist nicht erstattet.

Was erfasst ein Gutachten, was ein Kostenvoranschlag nicht erfasst?

Der Kostenvoranschlag nennt die voraussichtlichen Reparaturkosten. Das Gutachten dokumentiert zusätzlich den Schaden mit Fotos und Messungen, grenzt Vorschäden ab und beziffert Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Was passiert, wenn der Schaden doch nur gering ist?

Das klären wir vor der Beauftragung. Zeigt schon das Foto, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, empfehlen wir ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag. So bleiben Sie nicht auf Kosten sitzen, die niemand erstattet.

Wie finde ich einen seriösen unabhängigen Kfz-Gutachter?

Achten Sie auf drei Dinge: Der Sachverständige arbeitet in Ihrem Auftrag und nicht für eine Versicherung, er nennt Qualifikation und Erfahrung offen, und er erklärt vor der Beauftragung, wer die Kosten trägt.

Gutachterwahl und Versicherung

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen und selbst beauftragen.

Die gegnerische Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken. Muss ich den nehmen?

Nein. Sie können das Angebot annehmen, müssen es aber nicht. Hat die Versicherung bereits jemanden geschickt, können Sie trotzdem ein eigenes Gutachten beauftragen, solange der Schaden noch nicht repariert ist.

Die Versicherung kürzt das Gutachten. Was kann ich tun?

Kürzungen beruhen häufig auf einem Prüfbericht, der einzelne Positionen niedriger ansetzt. Lassen Sie uns den Prüfbericht zukommen, wir nehmen zu den technischen Punkten Stellung. Die rechtliche Durchsetzung ist Aufgabe einer Anwältin oder eines Anwalts. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören deren Kosten in der Regel ebenfalls zum Schaden.

Gilt die freie Gutachterwahl auch bei Kasko?

Beim Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres Vertrags. Häufig beauftragt der Versicherer den Gutachter. Ein eigenes Gutachten ist möglich, die Kosten tragen Sie dann zunächst selbst.

Kosten

Wer bezahlt meinen Gutachter bei einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, denn die Gutachterkosten gehören zum Schaden. Ausnahme sind Bagatellschäden.

Was passiert bei Teilschuld?

Dann wird der Schaden nach der Haftungsquote geteilt. Bei einer Quote von 50 zu 50 erhalten Sie die Hälfte Ihres Schadens ersetzt, und das gilt in der Regel auch für die Gutachterkosten. Ein Gutachten ist gerade dann sinnvoll, weil die Schadenhöhe sauber feststehen muss.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Das Honorar richtet sich üblicherweise nach der Schadenhöhe. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. In allen anderen Fällen nennen wir Ihnen den Preis vor dem Termin.

Ansprüche und Abrechnung

Welche Ansprüche habe ich außer den Reparaturkosten?

Je nach Fall: Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschleppkosten, eine Pauschale für Nebenkosten, bei Totalschaden An- und Abmeldekosten sowie die Kosten für Gutachter und Anwalt.

Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen und nicht reparieren?

Ja. Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die kalkulierten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Grundlage ist das Gutachten.

Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden für mich?

Die Reparatur wäre teurer als der Wert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Sie erhalten dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie trotzdem reparieren. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Totalschaden.

Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?

Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn die Reparatur bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Voraussetzung ist eine vollständige, fachgerechte Reparatur nach Gutachten und die Weiternutzung, in der Regel für mindestens sechs Monate.

Führen Vorschäden dazu, dass ich nichts bekomme?

Nein. Vorschäden müssen aber offen angegeben und im Gutachten vom neuen Schaden abgegrenzt werden. Wer Vorschäden verschweigt, riskiert seinen gesamten Anspruch. Sagen Sie uns deshalb beim Termin alles, was Sie wissen, auch zu bereits reparierten Schäden.

Zeit und Ablauf

Wie lange habe ich nach dem Unfall Zeit für das Gutachten?

Eine feste Frist gibt es nicht. Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende. Praktisch sollte der Schaden aufgenommen sein, bevor repariert wird.

Wie lange dauert das Gutachten?

Die Aufnahme am Fahrzeug dauert meist 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung.

Darf ich das Auto schon reparieren lassen?

Erst nach der Begutachtung. Ist der Schaden beseitigt, lässt er sich nicht mehr belegen.

Können Sie kurzfristig kommen?

In der Regel bekommen Sie einen Termin innerhalb von 24 Stunden, im Raum Erlangen, Fürth und Nürnberg häufig noch schneller. Sagen Sie beim Anruf, wenn es eilt.

Welche Unterlagen und Fotos brauchen Sie von mir?

Für die erste Einschätzung genügen Fotos vom Schaden und vom Fahrzeugschein. Zum Termin sind zusätzlich die Daten des Unfallgegners, die Schadennummer und Hinweise auf Vorschäden hilfreich.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von den Umständen ab. Rechtsfragen beantwortet eine Anwältin oder ein Anwalt.

Kontakt

Was Sie jetzt tun können

Rufen Sie an oder schicken Sie ein paar Fotos per WhatsApp. Sie bekommen eine erste Einschätzung und den nächstmöglichen Termin. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

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Name und Telefonnummer genügen. Alles Weitere klären wir am Telefon.

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Ein Anruf klärt das meistens in zwei Minuten.

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