Nach dem Unfall: erst Gutachten, dann Werkstatt

Totalschaden: was jetzt mit Auto und Geld passiert

Das Wort klingt nach Schrottplatz. Gemeint ist meist etwas anderes: Die Reparatur kostet mehr, als das Auto vor dem Unfall wert war. Was dann möglich ist, entscheiden drei Zahlen aus dem Gutachten.

Die drei Zahlen

WertBedeutung
ReparaturkostenWas die fachgerechte Reparatur in einer Werkstatt kostet, kalkuliert nach den Vorgaben des Herstellers.
WiederbeschaffungswertWas ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall bei einem seriösen Händler in der Region gekostet hätte.
RestwertWas das beschädigte Fahrzeug im jetzigen Zustand noch bringt.

Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt den Wiederbeschaffungsaufwand. Das ist der Betrag, den Sie brauchen, um wieder so dazustehen wie vor dem Unfall.

Was je nach Schadenhöhe möglich ist

Die Rechtsprechung unterscheidet vereinfacht vier Bereiche. Die Prozentangaben beziehen sich auf den Wiederbeschaffungswert.

ReparaturkostenIn der Regel möglich
unter dem WiederbeschaffungsaufwandReparatur oder Auszahlung der kalkulierten Reparaturkosten, bei Auszahlung ohne Mehrwertsteuer.
bis 100 %Reparatur auf Kosten der Versicherung. Auszahlung der Reparaturkosten, wenn Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen, sonst Abrechnung nach Wiederbeschaffungsaufwand.
100 bis 130 %Reparatur ist noch möglich, wenn sie vollständig und fachgerecht nach Gutachten ausgeführt wird und Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen. Sonst Abrechnung nach Wiederbeschaffungsaufwand.
über 130 %Abrechnung als Totalschaden: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Die 130-Prozent-Regel

Wer an seinem Auto hängt, darf es auch dann reparieren lassen, wenn die Reparatur bis zu 30 Prozent mehr kostet als ein Ersatzfahrzeug. Die Bedingungen sind streng: Die Reparatur muss so ausgeführt werden, wie sie im Gutachten steht, und Sie müssen das Fahrzeug danach weiter nutzen, in der Regel mindestens sechs Monate.

Ein Rechenbeispiel

Wiederbeschaffungswert
9.000 €
Restwert
2.500 €
Reparaturkosten laut Gutachten
10.800 €
Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert
120 %

Beispielwerte zur Veranschaulichung, keine Zusage für den Einzelfall.

  • Sie lassen reparieren und fahren weiter: Die Reparaturkosten liegen innerhalb der 130-Prozent-Grenze von 11.700 €. Die Reparatur kann in voller Höhe ersetzt werden.
  • Sie lassen nicht reparieren: Abgerechnet wird der Wiederbeschaffungsaufwand, also 9.000 € minus 2.500 € = 6.500 €. Das Fahrzeug können Sie zum Restwert verkaufen.

Warum der Restwert so wichtig ist

Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger wird ausgezahlt. Maßgeblich ist, was Sie am regionalen Markt tatsächlich erzielen können. Im Gutachten wird der Restwert deshalb mit konkreten Angeboten belegt. Bevor Sie das beschädigte Fahrzeug verkaufen, sollte das Gutachten der Versicherung vorliegen.

Auszahlen lassen statt reparieren

Sie müssen nicht reparieren. Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt, etwa bei einer späteren Reparatur mit Rechnung. Wertminderung und die Kosten des Gutachtens bleiben davon unberührt.

Häufige Fragen zum Totalschaden

Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden?

Die Reparatur wäre teurer als der Wiederbeschaffungsaufwand, also der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall abzüglich des Restwerts. Das Auto kann technisch durchaus reparierbar sein. Es geht um die Wirtschaftlichkeit.

Was sind Wiederbeschaffungswert und Restwert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler in der Region. Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch bringt. Beide Werte ermittelt der Sachverständige im Gutachten.

Kann ich mein Auto trotz Totalschaden behalten?

Ja. Sie können es innerhalb der 130-Prozent-Grenze fachgerecht reparieren lassen oder unrepariert behalten. Im zweiten Fall wird der Restwert von der Auszahlung abgezogen.

Die Versicherung nennt einen höheren Restwert als das Gutachten. Was nun?

Das kommt vor, meist über Angebote aus überregionalen Restwertbörsen. Haben Sie das Fahrzeug noch nicht verkauft, sollten Sie ein solches Angebot prüfen. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten, bevor Sie verkaufen.

Bekomme ich bei einem Totalschaden auch Nutzungsausfall?

In der Regel ja, für die Zeit, die die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs dauert. Die Wiederbeschaffungsdauer steht im Gutachten.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von den Umständen ab. Rechtsfragen beantwortet eine Anwältin oder ein Anwalt.

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Erst die Zahlen, dann die Entscheidung

Mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert auf dem Tisch lässt sich in Ruhe entscheiden.

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