Ablauf & Kosten
Was passiert, was es kostet, wer es zahlt
Die häufigste Frage am Telefon ist nicht die nach dem Gutachten, sondern die nach der Rechnung. Deshalb steht sie hier oben.
Wer die Kosten trägt
| Fall | In der Regel |
|---|---|
| Unverschuldeter Unfall Haftpflichtschaden |
Die Kosten des Sachverständigen gehören zum Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Ausnahme: reine Bagatellschäden. |
| Kaskoschaden Hagel, Wild, Diebstahl, selbst verschuldet |
Es gelten Ihre Versicherungsbedingungen. Ein eigenes Gutachten zahlen Sie zunächst selbst; ob der Versicherer es übernimmt, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. |
| Teilschuld | Die Erstattung erfolgt anteilig entsprechend der Haftungsquote. |
| Wertgutachten Kauf, Verkauf, Nachlass, Versicherung |
Sie sind Auftraggeber und tragen die Kosten. Sie erhalten vorab einen festen Preis. |
| Gebrauchtwagen-Check | Sie tragen die Kosten, der Preis steht vor dem Termin fest. |
Wir sagen Ihnen im ersten Telefonat, in welche dieser Zeilen Ihr Fall fällt. Sie beauftragen uns erst, wenn Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Die Erstberatung am Telefon ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Auch die Auskunft, dass sich ein Gutachten in Ihrem Fall nicht lohnt, kostet nichts.
Vollgutachten oder Kurzgutachten
Bei kleinen Schäden steht der Aufwand eines vollständigen Gutachtens nicht immer im Verhältnis. Die Rechtsprechung spricht bis etwa 750 Euro Schadenhöhe von einem Bagatellschaden; dort genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, und die Kosten eines Vollgutachtens werden meist nicht erstattet.
| Kurzgutachten | Vollgutachten | |
|---|---|---|
| Sinnvoll bei | Bagatellschäden bis etwa 750 € | allem darüber, besonders bei Haftpflichtschäden |
| Enthält | Fotodokumentation und Reparaturkalkulation | zusätzlich Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungs- und Restwert |
| Aufwand | gering | vollständige Aufnahme, auch verdeckte Schäden und Vorschäden |
Was in Ihrem Fall passt, lässt sich am Telefon meist in zwei Minuten klären. Schicken Sie gern vorab ein Foto des Schadens mit.
Wie lange es dauert
- Termin: in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Begutachtung vor Ort: meist 30 bis 60 Minuten
- Fertiges Gutachten: üblicherweise 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung
- Eilfall: Express ist möglich, sagen Sie es beim Anruf
Was Sie zum Termin bereitlegen
- Fahrzeugschein
- Schadennummer der Versicherung, soweit vorhanden, sowie Daten des Unfallgegners
- Polizeiliches Aktenzeichen, falls die Polizei aufgenommen hat
- Hinweise auf Vorschäden, auch bereits reparierte
- Serviceheft oder Rechnungen, wenn es um den Wert geht
Das Fahrzeug sollte möglichst trocken und sauber sein. Bei Nässe und Schmutz lassen sich Lack und Spaltmaße nicht sauber beurteilen.
Häufige Fragen zu Ablauf und Kosten
Muss ich das Gutachten vorstrecken?
Beim unverschuldeten Haftpflichtschaden in der Regel nicht: Die Rechnung geht üblicherweise direkt an die gegnerische Versicherung. Bei Kasko- und Wertgutachten sind Sie Auftraggeber und erhalten die Rechnung selbst. Wie es in Ihrem Fall läuft, klären wir vor dem Termin.
Was ist, wenn die Versicherung die Gutachterkosten kürzt?
Das kommt vor. Wir begründen unsere Position nachvollziehbar und stellen die Unterlagen bereit, die Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt dafür braucht. Die rechtliche Durchsetzung selbst ist Aufgabe der Rechtsberatung, nicht des Sachverständigen.
Kann ich das Gutachten auch nachträglich machen lassen?
Solange der Schaden noch vorhanden ist, ja. Ist bereits repariert, lässt sich der Umfang nur noch eingeschränkt rekonstruieren, und einzelne Positionen fallen dann weg. Warten Sie mit der Werkstatt, bis der Schaden aufgenommen ist.
Bekomme ich das Gutachten digital?
Ja, als PDF per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich gedruckt. Versicherung, Anwalt und Werkstatt können direkt damit arbeiten.
Arbeiten Sie mit Anwälten zusammen?
Wir arbeiten regelmäßig mit Verkehrsrechtskanzleien zusammen und stellen die Unterlagen so bereit, dass sie ohne Nachfragen verwertbar sind. Die Anwaltswahl liegt selbstverständlich bei Ihnen.
Die Angaben auf dieser Seite beschreiben den üblichen Ablauf und ersetzen keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall erstattungsfähig ist, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Kontakt
Schildern Sie kurz, was passiert ist
Wir melden uns zurück und nennen Ihnen den nächstmöglichen Termin. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Gutachten anfragen
Kostenlos und unverbindlich. Felder mit * sind nötig, damit wir zurückrufen können.
Zwei Minuten am Telefon klären meistens alles
Rufen Sie an, schildern Sie den Fall, und Sie wissen, ob und welches Gutachten Sie brauchen.